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JuLeiCa

Juleica
Juleica

Was ist die Juleica?

Die Juleica (Jugendleiter*innen-Card) ist ein bundeseinheitlicher Jugendgruppenleiter*innenausweis, der ehrenamtlich tätigen Gruppenleiter*innen eine amtliche Legitimation gibt, die ihnen die Ausübung der Tätigkeit erleichtert und bundesweit anerkannt ist. Sie sieht so aus:

Verwendungszweck

Die Juleica soll Jugendleiter*innen insbesondere dienen

  • zur Legitimation gegenüber Erziehungsberechtigten von minderjährigen Teilnehmer*innen der Jugendarbeit
  • zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe erwartet wird (z.B. Jugendämter, Beratungsstellen, Polizei);
  • zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme der für Jugendgruppen und Jugendleiter*innen vorgesehenen Rechte und Vergünstigungen (z.B. Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Gebührenfreiheit für das Entleihen von Medien und Geräten);
  • zur Erlangung sonstiger Vergünstigungen bei öffentlichen oder privaten Einrichtungen (z.B. Theater, Museen, Schwimmbäder).

Wer kann eine Juleica bekommen ?

Die Jugendleiter*innen-Card erhalten Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein.

Die Jugendleiter*innen sollen über einen längeren Zeitraum kontinuierlich tätig sein und über Grundkenntnisse in Erster Hilfe verfügen. Für die Ausstellung einer Juleica wird eine Grundausbildung vorausgesetzt, die von einer beruflich qualifizierten Person kontinuierlich geleitet werden soll. Als solche gilt zum Beispiel die Teilnahme an einer Jugendleiter*innenausbildung von BDKJ und Jugendamt der Erzdiözese Bayreuth.

Folgende Inhalte sollen in einer solchen Schulung vermittelt werden:

  • Rollenverständnis der*s Jugendleiter*in
  • Grundkenntnisse über Gruppenprozesse
  • Methoden und Formen der Jugendarbeit
  • Planung und Durchführung von Aktivitäten und Maßnahmen anhand spezifischer Beispiele
  • Strukturen der Jugendarbeit sowie Inhalt und Profil des jeweiligen Trägers
  • Rechtsfragen

Gültigkeit

Die Juleica wird für drei Jahre ausgestellt. Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung entfallen, ist die Juleica zurückzugeben.

Beantragung der Juleica

Die Juleica kann online unter www.juleica.de beantragt werden. Dazu musst Du ein Bild von Dir auf die Homepage hochladen. Als freien Träger musst Du dann den BDKJ Bayreuth auswählen. Als öffentlichen Träger der Jugendhilfe wählst Du - wenn Du aus der Stadt Bayreuth kommst - den Stadtjugendring (SJR) Bayreuth aus. Wenn Du aus einem Landkreis kommst wählst Du bitte den Kreisjugendring (KJR) deines Landkreises aus (z.B. Landkreis Bayreuth -> KJR Bayreuth).

Sobald Du den Antrag abschickst, werden wir in der Fachstelle darüber informiert und stimmen dann diesem Antrag zu - wenn alle erforderlichen Richtlinien erfüllt sind. Bei Fragen wende Dich bitte an uns!

Weitere Informationen gibt es hier:
Juleica
Deutscher Bundesjugendring