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Übersicht

Im Rahmen der Regionalverbandsversammlung werden Beschlüsse gefasst. 

Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern diese Geschäftsordnung keine anderweitigen Regelungen vorsieht. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.