Corona:Regeln für Jugendarbeit erleichtert
Bisher galt für die Kinder- und Jugendarbeit, dass alle Beteiligten ab 14 Jahre geimpft oder genesen sein mussten. Diese Regelung wurde nun entschäft. Ab sofort dürfen alle minderjährigen Schüler*innen an Gruppenstunden und sonstigen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit teilnehmen, wenn sie im Schulunterricht regelmäßig getestet werden. Für Berufsschüler*innen gilt diese Regelung nur, wenn sie im Blockunterricht sind. Alle (ehren- und hauptberuflichen) Leitungen müssen der 3G-Regel entsprechen. Für volljährige Teilnehmer*innen gilt weiterhin die 2G-Regel.
Alle aktuellen Infos finden sich auf der Seite vom BJR: https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html
Für die Kinder- und Jugendarbeit im Erzbistum Bamberg gibt es unter https://themen.jugend-im-erzbistum.de/informationen-zum-umgang-mit-covid-19 die wichtigsten Infos kompakt in einem Infobrief.
Wenn Du Fragen rund um das Thema Corona in der Kinder- und Jugendarbeit hast oder Du Ideen für eine (online) Gruppenstunde brauchst, dann melde dich gerne bei den Bildungsreferentinnen Dani Stöcker-Dollinger oder Jenny Schmitt.